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Erstellung Ihres Energieausweises
Für alle beheizten Neubauten wurde der Energieausweis bereits am 01.02.2002 verpflichtend eingeführt (bedarfs- bzw. verbrauchsabhängig).
Der Energieausweis kommt jetzt ab 2008 auch für den Gebäudebestand!
Die Pflicht zum Energieausweis (bedarfs- bzw. verbrauchsabhängig) besteht mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 01.10.2007 bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ab dem 01.07.2008 für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden und ab dem 01.01.2009 für Wohngebäude die ab 1966 fertig gestellt wurden, ab dem 01.07.2009 für so genannte Nichtwohngebäude.
Lassen Sie sich von unserem Sachverständigen beraten!